(K)eine Absage an milde Strafen? Der minder schwere Fall in der gerichtlichen Praxis des Strafverfahrens

Der minder schwere Fall führt in der gerichtlichen Praxis, insbesondere in amtsgerichtlichen Verfahren, seit jeher ein Schattendasein. Viele Richter und Staatsanwälte scheinen geradezu eine Aversion gegen die Annahme eines minder schweren Falls zu haben, ohne gründlich und gewissenhaft die Möglichkeit…
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