Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Eine unbedachte Handlung, ein schwacher Moment, eine falsche Reaktion – schon muss man strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Der absolute Großteil aller strafrechtlichen Verfahren befasst sich dabei mit dem allgemeinen Strafrecht. Darunter versteht man alle Delikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) normiert und nicht in Nebengesetze ausgelagert sind. Grundsätzlich reicht die Bandbreite hier also von „Schwarzfahren“ bis zum Mord. Doch gerade auch in vermeintlich einfacheren Verfahren sollte auf die Vertretung durch einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt nicht verzichtet werden.

Delikte in Zusammenhang mit dem allgemeinen Strafrecht sind beispielsweise (nicht abschließend):

  • Betrug
  • Diebstahl
  • Hehlerei
  • Unterschlagung
  • Untreue
  • Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch, Sexuelle Nötigung
  • Erpressung, Räuberische Erpressung
  • Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Schwere Körperverletzung
  • Korruption (Bestechung, Bestechlichkeit, Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
  • Nötigung
  • Raub, Räuberischer Diebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Brandstiftung
  • Beleidigung, Verleumdung
  • Meineid, uneidliche Falschaussage
  • Kapitalstrafsachen (Totschlag & Mord)
  • Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen
  • Hausfriedensbruch
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Erschleichen von Leistungen

Der Begriff allgemeines Strafrecht darf dabei nicht missverstanden werden. Denn gerade hier lässt sich für einen erfahrenen Strafverteidiger durch eine fundierte Kenntnis der strafprozessualen Möglichkeiten häufig noch einiges geradebiegen, um eine gerichtliche Verhandlung zu vermeiden. Sei es durch eine Einstellung wegen mangelnden Tatverdachts, der Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen oder der Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung durch einen Strafbefehl.

Bevor Sie sich auf eine Auseinandersetzung mit den Ermittlungsbehörden einlassen, schalten Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger ein. Am besten unmittelbar nachdem Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten oder sonst Kenntnis davon erhalten haben, dass gegen Sie ermittelt wird. Auch in Eilfällen bin ich über meinen 24h-Strafverteidiger-Notruf rund um die Uhr erreichbar. Sprechen Sie auf keinen Fall ohne Absprache mit Ihrem Rechtsbeistand mit den Behörden und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Dieses ist gesetzlich verankert und ein Schweigen darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden. Häufig werden hier unbedacht Fehler gemacht, die selbst für einen Strafverteidiger nur schwer wieder auszubügeln sind. Stellen Sie die Weichen für ein positives Ergebnis also so früh wie möglich.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bin ich Strafverteidiger mit Leib und Seele, wobei ich meine Mandanten in sämtlichen strafrechtlich relevanten Rechtsgebieten vertrete.

Mit der Erfahrung von mehreren Tausend Strafverfahren im gesamten Bundesgebiet werde ich versuchen, Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Probleme zu helfen und Ihnen ein mit der notwendigen Akribie, Kreativität und Sensibilität agierender verlässlicher Partner zu sein.