Täglich werden im Straßenverkehr unzählige Verstöße begangen. So hat sich fast jeder Autofahrer bereits einmal einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht. Oftmals wird der entsprechende Bußgeldbescheid einfach zähneknirschend bezahlt – dabei bestehen häufig gute Möglichkeiten, sich unter Zuhilfenahme eines erfahrenen und kompetenten Rechtbeistands zur Wehr zu setzen. Der folgende Beitrag soll Ihnen die rechtlichen Grundlagen erläutern und die sich daraus ergebenden Verteidigungschancen nahelegen. Als Faustregel gilt: Es lohnt sich fast immer, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Denn nach unabhängigen Statistiken und Schätzungen sind über die Hälfte aller Bußgeldbescheide fehlerhaft – gerade im Bereich der Geschwindigkeitsübertretungen sind Ungenauigkeiten fast an der Tagesordnung.
Die häufigsten Verkehrsverstöße
Die meisten Verkehrsverstöße ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Besonders häufig geht es dabei um:
- eine Geschwindigkeitsüberschreitung
- einen Rotlichtverstoß
- das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
- Park- und Halteverstöße
- das Telefonieren oder Schreiben mit einem Handy beim Führen eines Fahrzeugs
- eine Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands
- eine Verletzung der Vorfahrtsregeln
- oder ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht.
Sanktionen bei Verkehrsverstößen
Welche Strafe für den jeweiligen Verkehrsverstoß fällig wird, richtet sich nach dem Bußgeldkatalog beziehungsweise den Anlagen der Bußgeldkatalog-Verordnung. So kommt eine Verwarnung (mit oder ohne Verwarnungsgeld), eine Geldbuße oder die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht. Die Art und die Höhe der konkreten Sanktion richtet sich dabei maßgeblich nach der Schwere des Verstoßes und der sich daraus ergebenden Gefährdung der Allgemeinheit. So ist ein Rotlichtverstoß denklogisch schwerer zu bestrafen als ein Parken in der Innenstadt ohne das notwendige Parkticket. Nicht selten unterlaufen der zuständigen Behörde bereits bei der Auswahl der richtigen Sanktion Fehler. Ein versierter Rechtsanwalt kann auf der Grundlage ihres individuellen Sachverhalts bereits hier Angriffspunkte finden und die ausgesprochene Sanktion mildern.
Grundsätzliches Vorgehen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gilt es zunächst folgende Dinge zu prüfen:
- Was genau wird mit vorgeworfen?
- Ist dieser Vorwurf zutreffend?
- Bestehen Verteidigungsmöglichkeiten?
Unabhängig davon, wie Sie die ersten beiden Fragen beantworten, kann die dritte Frage fast immer mit „Ja“ beantwortet werden. Denn auch wenn Sie glauben, der Tatvorwurf sei berechtigt, kann sich aus den konkreten Umständen Ihres Einzelfalls eine völlig andere Beurteilung ergeben. Häufig fehlt es an tauglichen Beweisen oder es liegen formelle Mängel vor. Grundsätzlich können Sie sich auch selbst gegen ergangene Bußgeldbescheide verteidigen, mit einem Rechtsbeistand erhöhen sie Ihre Chancen jedoch signifikant. Gegenüber einem „einfachen Bürger“ zeigen sich die Behörden oftmals wenig kooperativ, zudem fehlt Nicht-Juristen einfach das notwendige Fachwissen und die Erfahrung in entsprechenden Verfahren. So geht schnell der Überblick verloren und der Handlungsspielraum enorm eingeschränkt. Dabei heißt es bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts keine Zeit zu verlieren. Denn gegen einen Bußgeldbescheid muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Danach ist ein Vorgehen nur in Ausnahmefällen möglich – auch bei dieser Beurteilung kann ich Ihnen behilflich sein.
Konkrete Verteidigungsmöglichkeiten
In der Praxis hat sich das Schweigen auf den Tatvorwurf als eine der erfolgversprechendsten Strategien herausgestellt. Dabei müssen Sie sich insbesondere zwei Dinge vor Augen führen. Das Schweigerecht ist eines der grundlegenden Verfahrensrechte im straf- und ordnungsrechtlichen Bereich. Daraus dürfen Ihnen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden – vor allem bedeutet ein Schweigen nicht, dass Sie die Tat einräumen. Darüber hinaus ist die zuständige Behörde verpflichtet, Ihnen nachzuweisen, dass Sie Täter der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit sind. Sie stehen also nicht in der Pflicht, Ihre Unschuld zu beweisen. Gelingt dieser Nachweis nicht, gehen sie straffrei aus. Ein Rechtsbeistand kann für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und so eine zielgerichtete Verteidigung anhand der vorliegenden Umstände ermöglichen. Ein Bestreiten der Täter-Identität kann in vielen Fällen bereits ausreichend sein. Auf keinen Fall sollten darüber hinaus gehende Angaben gemacht werden.
Selbst wenn feststeht, dass Sie Täter des vorgeworfenen Verkehrsverstoßes sind, bieten sich zahlreiche Verteidigungsansätze. Denn gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen arbeiten die zuständigen Behörde fast ausschließlich mit Messgeräten, die häufig fehleranfällig sind. Vereinfacht gesagt: Werden technische Hilfsmittel eingesetzt, müssen die Behörden ein umfangreiches Verfahren beachten, um die Richtigkeit der Messung sicherzustellen. So müssen die verwendeten Geräte zum Beispiel geeicht und zweifelsfrei funktionstüchtig sein. Auch bei der Bedienung sowie der Aufzeichnung sind die eingesetzten Beamten an Regeln gebunden. Ergeben sich aus der Ermittlungsakte entsprechende Fehler, ist die Messung oftmals nicht verwertbar oder es werden hohe Toleranzwerte in Abzug gebracht.
Auch kann es im Hinblick auf etwaige Voreintragungen oder den tatsächlichen Beginn eines Fahrverbots sinnvoll sein, die Rechtskraft des Bußgeldbescheids hinauszuzögern. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die kurze Verjährungsfrist im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Durch eine geschickte Verteidigungsstrategie kann es zudem gelingen, ein Verfahren aufgrund des Eintritts der Verjährung zur Einstellung zu bringen.
Das Punktesystem
Im Jahr 2014 wurde das bis dahin geltende Punktesystem grundlegend reformiert – seitdem gilt das neue Fahreignungs-Bewertungssystem. Hiernach werden die eingetragenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten je nach Bedeutung für die Verkehrssicherheit in die nachfolgend aufgeführten Kategorien eingeteilt (§ 4 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz):
3 Punkte
- Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder wenn eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde
2 Punkte
- Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ohne Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
- besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten
1 Punkt
- verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten
Je nach Zuwiderhandlung ergeben sich unterschiedliche Tilgungsfristen, die zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und zehn Jahren liegen. Im Jahr 2016 wurden fast fünf Millionen Verkehrsverstöße in das Fahreignungsregister eingetragen.
Ergeben sich in der Summe der eingetragenen Entscheidungen bestimmte Punktestände, hat die Fahrerlaubnisbehörde gegenüber einem Fahrerlaubnisinhaber die nach § 4 StVG vorgeschriebenen Maßnahmen zu ergreifen. Im schlimmsten Fall droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
4 bis 5 Punkte
- Ermahnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar)
6 bis 7 Punkte
- Verwarnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar)
8 Punkte und mehr
- Entziehung der Fahrerlaubnis
Welche Verstöße im Straßenverkehr zu welcher Punktanzahl führen, sprengt an dieser Stelle den Rahmen, kann jedoch kinderleicht von Ihnen ohne aufwändige Recherche in Erfahrung gebracht werden. Bei Unsicherheiten stehe ich Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Ihren Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar Punkte abzubauen.
Individuelle Beratung anhand Ihrer Bedürfnisse
Besonders wichtig ist es mir bei der Beratung und Bearbeitung, Ihre individuellen Bedürfnisse in den Vordergrund zu stellen. So kann der Punktestand ein enorm wichtiger Faktor für die richtige Einschätzung Ihrer Lage sein. Wer beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, will ein Fahrverbot unter allen Umständen vermeiden. Mit einem Rechtsbeistand an Ihrer Seite können hier die richtigen Weichen gestellt werden, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Zögern Sie im Hinblick auf die kurze Einspruchsfrist nicht zu lange und verteidigen Sie sich gegen einen ergangenen Bußgeldbescheid. Wie dargestellt, bestehen regelmäßig überaus gute Erfolgsaussichten. Gerne berate ich Sie und zeige Ihnen die Möglichkeiten für Ihren konkreten Einzelfall auf. Ich verfüge aus unzähligen Verfahren über die notwendige Erfahrung und Expertise, die ich auch für Sie gewinnbringend einsetzen kann.