Das Insolvenzstrafrecht bildet einen Schwerpunkt innerhalb des Wirtschaftsstrafrechts und fordert einen rechtlichen Beistand mit einem fundierten und breiten Wissensspektrum. Denn im Insolvenzstrafrecht treffen verschiedene Rechtsgebiete aufeinander. Kein insolvenzrechtlicher Strafrechtsfall lässt sich ohne Kenntnis der insolvenzrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Hintergründe seriös bewerten. Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und betriebswirtschaftliches Grundwissen sind ebenso eine Voraussetzung für eine effektive Verteidigung im Insolvenzstrafrecht wie die Kenntnis der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs zu diesem Themengebiet.
Ganz allgemein versteht man unter dem Begriff Insolvenzstrafrecht zusammenfassend unterschiedliche Delikte, die mit der Eröffnung oder der Durchführung eines Insolvenzverfahrens eines Unternehmens oder einer natürlichen Person in Verbindung stehen. Ist jemand nicht in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, oder droht, in diese Lage zu geraten, dann liegt Zahlungsunfähigkeit vor und damit Insolvenz. Kapitalgesellschaften und juristische Personen können zusätzlich auch durch Überschuldung insolvent werden, also dadurch, dass das eingetragene Stammkapital nicht mehr vorhanden ist oder die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen.
Krisen und Insolvenzen von Firmen sind in Deutschland keine Seltenheit und gehören zum Wirtschaftsleben dazu. Jährlich werden in Deutschland mehrere zehntausende Insolvenzanträge gestellt. Viele sind sich jedoch der engen Verbindung zwischen der Insolvenz und dem Strafrecht nicht bewusst. Denn jede Insolvenzakte wird bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei ablehnendem Gerichtsbeschluss mangels Masse, nach den Vorschriften der sogenannten Mistra an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, um diese auf mögliche strafrechtliche Vorwürfe zu überprüfen. Entsprechende Strafanzeigen sind für das Tätigwerden der Ermittlungsbehörden also regelmäßig gar nicht nötig. Dennoch werden auch immer wieder Ermittlungen aufgrund von Anzeigen von nicht befriedigten Gläubigern aufgenommen.
Neben dem ohnehin schon bedauerlichen Verlust der unternehmerischen Existenz drohen also schnell weitere unangenehme strafrechtliche Folgen. Häufig wird hier ohne entsprechenden Vorsatz gehandelt. Stattdessen versucht man mit allen Mitteln das angeschlagene Unternehmen doch noch zu retten und macht sich genau aus diesen Gründen strafbar. Im Extremfall droht dann nicht nur der Verlust des Unternehmens, sondern auch der der eigenen Freiheit.
In erster Linie richten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche juristischer Personen, also etwa Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft. Die häufigsten Delikte in diesem Zusammenhang sind:
- Bankrott (§ 283 StGB)
- Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)
- Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)
- Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)
- Betrugsdelikte (§ 263 StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer (§ 266a StGB)
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
- Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO)
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO).
Neben dem Risiko strafrechtlicher Sanktionen besteht auch die Gefahr einer zivilrechtlichen Haftung und darüber hinaus gravierender beruflicher Konsequenzen für die Betroffenen – etwa das Verbot der Geschäftsführungs- und Vorstandstätigkeit.
Als erfahrener Strafverteidiger auf diesem Gebiet berate ich Sie gerne präventiv. Gerade in der Unternehmenskrise müssen schnelle Entscheidungen getroffen und Fehler vermieden werden, die später nicht mehr gut zu machen sind. Insbesondere um die rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrages existieren viele Missverständnisse, die ich gerne für Sie ausräume.
Doch auch wenn es schon zu einer vermeintlichen Verwirklichung einer Vielzahl von insolvenztypischen Straftatbeständen gekommen ist, ergeben sich für einen Strafverteidiger noch zahlreiche Verteidigungsansätze. Denn regelmäßig lassen sich Insolvenzstraftaten nur schwer nachweisen. Hier spielt vor allem der Zeitfaktor eine große Rolle – gerade im Hinblick auf die gesetzlichen Begriffe der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Diese müssen von der Staatsanwaltschaft nachgewiesen werden. Gelingt dies nicht, bestehen hinreichende Erfolgsaussichten, das Verfahren zu einem positiven Ausgang zu bringen. Je eher ein Strafverteidiger beauftragt wird, umso höher sind die Chancen einer Einstellung.
Auch der emotionale Aspekt in diesen Situationen sollte nicht außer Acht gelassen werden. Eine unternehmerische Krise oder Insolvenz ist aus nur allzu verständlichen Gründen enorm belastend. Als anwaltlicher Beistand kann ich die Situation neutral beurteilen und bei anstehenden Verhandlungen unterstützend mitwirken.