Rechtsanwalt Martin Voß LL.M. Fachanwalt für Strafrecht Braunschweig

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstraftaten oder Verkehrsdelikte sind in Deutschland Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund. Primärer Schutzzweck ist die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Rechtsquellen der entsprechenden Straftatbestände sind vor allem das Strafgesetzbuch (StGB), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG). Die meisten Verkehrsstraftaten finden dementsprechend natürlich im Straßenverkehr statt.

Wie in anderen Rechtsgebieten muss auch im Verkehrsrecht grundlegend zwischen der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Ebene unterschieden werden. Während im zivilen Verkehrsrecht die Unfallregulierung und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Vordergrund stehen, befasst sich das Verkehrsstrafrecht mit der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Grundsätzlich stellt jeder Verkehrsverstoß eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Relevant sind etwa Geschwindigkeitsübertretungen, Falschparken und ähnliche Delikte. Ist der Verstoß gegen das Verkehrsrecht jedoch schwerwiegender, greifen die strafrechtlichen Vorschriften aus den oben genannten Gesetzen.

Die wichtigsten Verkehrsstraftatbestände sind:

Nicht selten kommt bei einem Personenschaden durch einen Unfall auch noch der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 229 StGB oder beim Unfalltod der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) hinzu.

Doch nicht nur wer einen Verkehrsverstoß mit einem Kraftfahrzeug begeht, kann nach den oben genannten Vorschriften belangt werden. Auch wer mit einem Fahrrad unterwegs ist, gilt als Verkehrsteilnehmer und kann bei Verstößen nach dem Verkehrsstrafrecht verurteilt werden. So kann auch ein Fahrradfahrer bei einer starken Alkoholisierung wegen Trunkenheit im Verkehr belangt werden.

Das Spektrum der möglichen Sanktionen ist enorm breit. So droht bei den aufgezählten Straftaten im besten Fall eine Geldstrafe, jedoch ist auch eine Freiheitsstrafe beziehungsweise eine Aussetzung dieser zur Bewährung möglich. Regelmäßig wird auch der Führerschein eingezogen – und das bereits bei der ersten Straftat. Sollten Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sein, versteht es sich von selbst, wie unangenehm die Konsequenzen seien können. Darüber hinaus kann insbesondere im Zusammenhang mit dem Konsum von Betäubungsmitteln oder Alkohol am Steuer auch eine MPU drohen – die im Volksmund umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bezeichnet wird. Doch nicht nur Verkehrsstraftaten, auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können nach dem neuen Bußgeldkatalog empfindliche Geldbußen nach sich ziehen und ein Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann also auch im Bußgeldverfahren unerlässlich sein, um sich vor den genannten Sanktionen zu schützen.

Je eher sie einen qualifizierten Strafverteidiger bei Verkehrsstraftaten zu Rate ziehen, umso höher sind die Chancen ein entsprechendes Verfahren mit einem zufriedenstellenden Ergebnis zu beenden. Die Beweislage ist nicht selten recht dünn. Oftmals stehen nur Unfallzeugen, die ein Geschehen am Rande mitbekommen haben, zur Verfügung. Es gilt daher die Schilderungen der Zeugen kritisch zu hinterfragen und zu überprüfen. Die Erfahrung zeigt, dass sich Zeugen selten an den genauen Geschehensablauf erinnern und diese Lücke mit vorherigen Erinnerungen füllen, sodass eine verfälsche Wahrnehmung geschildert wird. Ein spezialisierter Anwalt ist hier eine große Hilfe und kann maßgeblich Einfluss auf das Verfahren oder den Prozess nehmen.

Profitieren Sie von meiner Erfahrung und zögern Sie nicht, mich möglichst früh zu kontaktieren. Vor einer gemeinsamen Beurteilung Ihrer Situation und Ihren Möglichkeiten sollten Sie unter keinen Umständen Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen.