Rechtsanwalt Martin Voß LL.M. Fachanwalt für Strafrecht Braunschweig

Steuerstrafrecht

Das deutsche Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen deutsche Steuergesetze androhen. Dabei sind die Grenzen zwischen legaler Steuereinsparung und illegaler Steuerhinterziehung fließend. Ohne professionelle Beratung ist für einen Laien der Unterschied regelmäßig nicht ohne Weiteres zu erkennen. Die Zeiten, in denen Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt behandelt wurden, sind definitiv vorbei – und das nicht erst seit der Causa Hoeneß. Besteht die Gefahr, in das Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden zu geraten, ist Handeln mit Bedacht und Weitsicht von eminenter Wichtigkeit.

Grundsätzlich kann je nach individuellem Verstoß zwischen Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstraftaten unterschieden werden. Demensprechend unterscheiden sich die jeweiligen Sanktionen – Bußgelder, Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Die zentralen steuerstrafrechtlichen Normen sind als Blankettnormen ausgestaltet. Das bedeutet, dass sie „offene“ Gesetze sind, die durch das materielle Steuerrecht ausgefüllt werden. Deshalb müssen regelmäßig weitere Steuergesetze berücksichtigt werden. Das Steuerstrafrecht kombiniert insoweit also Regelungen des Straf- und des Steuerrechts. Vor allem die Regelungen der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer finden hier Anwendung.

Die in der Praxis bedeutsamsten Steuerstraftaten sind in den §§ 369 ff. der Abgabenordnung normiert:

Dazu haben folgende Steuerordnungswidrigkeiten eine besondere Relevanz:

Das Steuerstrafrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von ständigen Veränderungen geprägt. Umso wichtiger ist es aus diesem Grund, dass Sie als Mandant auf einen qualifizierten und spezialisierten Rechtsbeistand bauen, der stets auf dem aktuellen Stand Gesetzgebung und Rechtsprechung ist und Sie mit der notwendigen Expertise beraten und unterstützen kann. Dies gilt für sämtliche denkbaren Stadien eines solchen Verfahrens – von einer möglichen Dursuchung oder Beschlagnahme, im Ermittlungsverfahren bis zu einer möglichen Hauptverhandlung. Auch eine Präventivberatung kann enorm hilfreich sein, um sich von Anfang an in den Grenzen des rechtlichen Rahmens zu bewegen.

Im Zuge der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung können die Ermittlungsbehörden auf den unterschiedlichsten Wegen einen Anfangsverdacht wegen einer Straftat mit steuerrechtlichem Hintergrund begründen. Besonders der Ankauf von sogenannten Steuersünder-CDs wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Bis heute ist die Rechtslage in diesem Zusammenhang nicht abschließend geklärt.

Abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls, geht es darum, die möglichen Optionen zu analysieren und eine gemeinsame Strategie – ggf. in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater – zu entwickeln. Insbesondere die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige kann unter Umständen ein sehr interessantes Instrument darstellen. Diese ist jedoch an besondere formelle Voraussetzungen geknüpft, die ohne straf- und steuerrechtlichen Beistand kaum zu erfüllen sind. Grundsätzlich gilt, je eher ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser. Nutzen Sie Ihr Auskunftsverweigerungsrecht und machen Sie keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden.

Ich stehe Ihnen bei sämtlichen Aspekten des Steuerstrafrechts als Rechtsbeistand zur Verfügung und werde mich nachdrücklich für Ihre Interessen einsetzen und dabei selbstverständlich die gebotene Diskretion wahren.