Rechtsanwalt Martin Voß LL.M. Fachanwalt für Strafrecht Braunschweig

Kosten

Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit berechnen sich nach dem seit dem 01.07.2004 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Selbstverständlich informiere ich Sie sofort über die für Sie voraussichtlich entstehenden Gebühren, so dass Sie sich in Ruhe die weitere Verfahrensweise überlegen können.

Sofern der Mandant kein Firmenkunde ist und sich meine Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch beschränkt, beträgt die Gebühr maximal EURO 190,00, dürfte jedoch in der Regel noch darunter liegen.

Bei außergerichtlicher Tätigkeit ist es mir im Übrigen auch erlaubt, niedrigere als die gesetzlichen Gebühren mit Ihnen zu vereinbaren.

Kostenübernahme durch den Staat

Selbstverständlich berate und vertrete ich auch Menschen, denen es finanziell nicht so besonders geht. Es kann sodann vom Staat gewährte

• Beratungshilfe (insbesondere in Verbraucherinsolvenzverfahren) oder
• Prozesskostenhilfe (bei zivilrechtlichen Streitigkeiten)

in Anspruch genommen werden.

Prozessfinanzierung

Bei Zivilrechtsstreitigkeiten mit einem besonders hohen Gegenstandswert (> EURO 50.000,00) berate ich Sie gern auch über die Möglichkeit der Prozessfinanzierung.

Hierbei arbeite ich eng mit Prozessfinanzierungsgesellschaften zusammen, die dem Mandanten jegliches finanzielles Risiko nehmen.

Pflichtverteidigung

In Strafprozessen besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, dass ich mich als Ihr Pflichtverteidiger bestellen lasse. Informieren Sie sich zuvor über die Pflichtverteidigung.

Prozesskostenhilfe für die Nebenklage

Sofern Sie als Geschädigter in einem Strafprozess im Rahmen einer Nebenklage Ihre Rechte geltend machen wollen, kann auch Prozesskostenhilfe für die Nebenklage beantragt werden.

Damit Sie die Kosten eines „normalen“ Zivilrechtsstreits abschätzen können, bedienen Sie sich einfach eines Gebührenrechners.