Wirtschaftstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Unter dem Sammelbegriff Wirtschaftsstrafrecht werden alle Strafvorschriften zusammengefasst, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Dabei existiert keine wirtschaftliche und/oder rechtliche Definition des Begriffs Wirtschaftsstrafrecht. Vielmehr ergibt sich aus dem Schutzzweck einer Norm, ob diese zu diesem Rechtsgebiet gehört oder nicht. Unter dem Strich entscheidet also ihr Inhalt, ob sie dem Kernbereich des Wirtschaftsstrafrechts zuzuordnen ist. Naturgemäß gibt es so viele Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten.

Lange Zeit fristete das Wirtschaftsstrafrecht ein Schattendasein, das sowohl in der Öffentlichkeit als auch in juristischen Fachkreisen kaum beachtet wurde. Erst seit Anfang der 1990er-Jahre wird dieser Materie in der Rechtswissenschaft, der Rechtswirklichkeit und der Allgemeinheit immer mehr Aufmerksamkeit zuteil. Grund dafür sind notwendige staatliche Reaktionen auf die stetig zunehmende Wirtschaftskriminalität in vielerlei Bereichen.

Das Wirtschaftsstrafrecht dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung. Längst hat die Gesetzgebung das Wirtschaftsstrafrecht als Instrumentarium staatlicher Wirtschaftslenkung entdeckt. Um bisher straffreies, aber für die Wirtschaftsordnung im weiteren Sinne gefährliches Verhalten unter Strafe zu stellen, wurden nicht zuletzt aufgrund der in jüngerer Vergangenheit stetig wachsenden Konjunktur und der Entstehung weiterer Wirtschaftsfelder viele neue Gesetze und neue Straftatbestände geschaffen.

Sämtliche Straftatbestände, die in Zusammenhang mit dem Wirtschaftsrecht stehen, aufzuzählen, ist aufgrund der Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen schlicht nicht möglich. Im Kernbereich geht es zumeist um die Rechtsgebiete:

  • Betrugstaten
  • Korruption
  • Insolvenzdelikte
  • Steuerstraftaten
  • Untreue
  • Diebstahl geistigen Eigentums.

Spezialisten auf der Gegenseite

Als Beschuldigter sollten Sie sich vor Augen halten, dass Sie es auf Seiten der Ermittlungsbehörden mit echten Spezialisten zu tun haben. So werden entsprechende Verfahren häufig vor einer Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht geführt. Das dort eingesetzte Richtergremium verfügt über besondere Kenntnisse im Hinblick auf wirtschaftliche Abläufe und entsprechende Vorschriften. Auch viele Staatsanwaltschaften verfügen über eigene Abteilungen, die sich ausschließlich mit Wirtschaftsstraftaten beschäftigen und von Amts wegen ermitteln – also auch ohne Strafanzeigen.

Führungsebene im Visier

Die Ermittlungen richten sich häufig gegen Geschäftsführer, Manager, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder aber auch Prokuristen und leitende Angestellte von Unternehmen. Da die Strafverfolgung in diesem Bereich in den letzten Jahren enorm intensiviert wurde und es immer neue Vorschriften gibt, kann es schnell zu einem strafrechtlich relevanten Vorwurf kommen. Die Grenzen zwischen straflosem und strafbaren Handeln ändern sich stetig. Aus den immer komplexer werdenden gesetzlichen Regelungen resultiert so nur allzu verständlich ein hohes Maß an Unsicherheit.

Weitreichende Konsequenzen

Dazu tragen auch die weitreichenden Konsequenzen im Wirtschaftsstrafrecht bei, die sich nicht in dem Strafrahmen des jeweiligen Delikts erschöpfen. So droht Beschuldigten aufgrund der regelmäßig hohen Summen schnell Untersuchungshaft. Auch die Beschlagnahme von Vermögenswerten sind keine Seltenheit. Zudem sollten die Auswirkungen von entsprechenden Ermittlungen auf den Ruf eines Unternehmens oder einer Firma nicht unterschätzt werden. Hier steht im Extremfall die gesamte Existenz auf dem Spiel.

Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht

Auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts kann ich Ihnen als erfahrener und qualifizierter Strafverteidiger verlässlich zur Seite stehen und mich um alle anliegenden Fragestellungen kümmern. So sind Sie den spezialisierten Abteilungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht schutzlos ausgeliefert. Je eher Sie sich einen Rechtsbeistand suchen, umso besser sind die Chancen, ein gerichtliches Verfahren vermeiden zu können. Anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nehmen wir Ihre Optionen und Möglichkeiten unter Berücksichtigung aller juristischen Zusammenhänge gemeinsam unter die Lupe.

Ich bin Mitglied in der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV e.V.). Der Deutsche Strafverteidiger Verband e.V. hat mir zudem gestattet, die Zusatzbezeichnung Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV) zu führen.


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