Pressemitteilung: Oberlandesgericht Braunschweig hebt Haftbefehl im Pflegeheimverfahren „Haus Linde“ auf

P r e s s e m i t t e i l u n g

OLG Braunschweig hebt Haftbefehl im Pflegeheimverfahren „Haus Linde“ auf


Mit Beschluss vom 6. Juli 2026 (Az. 1 Ws 144/26) hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig den gegen unseren Mandanten erlassenen und vollzogenen Haftbefehl aufgehoben und der Haftbeschwerde der Verteidigung stattgegeben.

Dem Strafverfahren, das derzeit unter erheblicher medialer Aufmerksamkeit vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt wird, liegen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem ehemaligen Pflegeheim „Haus Linde“ in Langelsheim zugrunde. Die Staatsanwaltschaft wirft mehreren Angeklagten vor, Bewohner durch die Verabreichung sedierender Medikamente ruhiggestellt und hierdurch zahlreiche gefährliche Körperverletzungen begangen zu haben, was seitens unseres Mandanten und der übrigen Angeklagten in Abrede gestellt wird. Unserem Mandanten wurde zudem vorgeworfen, auf Zeugen eingewirkt und dadurch die Wahrheitsfindung beeinträchtigt zu haben. Auf diesen Vorwurf stützte das Landgericht Braunschweig die Untersuchungshaft wegen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr.

Das Oberlandesgericht ist dieser Bewertung nicht gefolgt. In den Gründen seines Beschlusses setzt sich der Senat mit den zwischen unserem Mandanten und seinem Vater geführten Sprachnachrichten auseinander. Er hebt hervor, dass diese Kommunikation vor dem Hintergrund der Vater-Sohn-Beziehung und der langjährigen familiären Konfliktsituation zu würdigen ist. Danach erschöpfte sich die maßgebliche Aussage unseres Mandanten darin, seinen Vater aufzufordern, bei der Wahrheit zu bleiben. Der Senat gelangt zu dem Ergebnis, dass hierin unter den konkreten Umständen des Einzelfalls keine tragfähige Grundlage für die Annahme einer gegenwärtigen Verdunkelungsgefahr liegt.

Ferner stellt das Oberlandesgericht klar, dass der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr eine auf konkrete Tatsachen gestützte Prognose voraussetzt. Bloße Vermutungen oder der Rückgriff auf frühere Verdachtsmomente reichen hierfür nicht aus. Der Senat hebt außerdem hervor, dass seit Jahren keine weiteren Einflussnahmen auf Zeugen festgestellt worden sind.

Die Entscheidung ist ausdrücklich zu begrüßen. Sie stärkt die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Anordnung und Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und verdeutlicht, dass der schwerwiegende Eingriff in die persönliche Freiheit nur auf einer tragfähigen, aktuellen Tatsachengrundlage beruhen darf.

Braunschweig, den 6. Juli 2026

Die Verteidigung:
Dr. Tobias Diedrich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Bad Oeynhausen
Martin Voß, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Braunschweig