Bitte Silvester nicht im Knast landen – typische Straftaten vermeiden!

Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Sie werden langsam wach, machen die Augen auf und wissen nicht so wirklich, wo Sie sind. Was Sie aber definitiv spüren, ist der stechende Schmerz in Ihrem Schädel und die pochende Gewissheit, es gestern maßlos übertrieben zu haben. Bis hierhin dürfte es für viele ein ganz normaler Start in das neue Jahr sein. Wenn Sie sich aber etwas genauer umschauen, stellen Sie fest, dass Sie nicht in einem Bett liegen, sondern auf einer äußerst unbequemen Pritsche. Darüber hinaus sind Sie völlig allein und der Raum verfügt nur über eine überschaubare Größe, weiß geflieste Wände und eine schwere Stahltür mit Mini-Fenster als Eingangstor. Wie konnten Sie hier landen? Die Lösung: Die uniformierten Spaßbremsen waren der Meinung, eine Nacht in der Ausnüchterungszelle würde Ihnen ganz gut tun – Sie haben sich also völlig daneben benommen und beginnen das Jahr 2019 nicht mit der ersten Umsetzung der vielerlei guten Vorsätze, sondern mit juristischem Ärger.

Die Silvesternacht stellt für viele Feierwütige ein Highlight des Jahres dar. Turbulenzen und Eskapaden stehen an der Tagesordnung – Hemmungen werden über Bord geworfen. Alles kein Problem, wären da nicht die Massen an Ordnungsbehörden, die als Schiedsrichter an diesem Tag ein ganz besonders strenges Auge auf das Spielfeld haben und nicht lange fackeln, um Störenfriede aus dem Verkehr zu ziehen. Gerade zum Jahreswechsel werden fast schon traditionell besonders viele Straftaten begangen – quasi ein Tag der Rekorde. Dabei sind es an Silvester immer wieder die gleichen typischen Delikte, die für Ärger sorgen. Niemand will Ihnen Ihr Bierchen, Ihren Schnaps oder den Schampus, Ihre Rakete oder Ihre gute Laune wegnehmen. Dieser Text soll Sie lediglich im Vorfeld ein wenig sensibilisieren, damit Sie nicht die gleichen Fehler wie viele andere Pappnasen machen.

Von „Polenböllern“ und „Russenknallern“

Bitte kaufen Sie Ihre Böller, Raketen und alles andere was Krach macht, blinkt und explodiert nur an offiziellen Verkaufsstellen. Zünden Sie diese pünktlich um 24 Uhr an und halten Sie sich dabei von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen fern. Ansonsten droht ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und dabei kennen die Ordnungsbehörden mittlerweile überhaupt keinen Spaß und keine Toleranz mehr. Die hohen Strafen (empfindliche Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen) sind dabei auch nicht aus der Luft gegriffen, vielmehr soll die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und Sprengstoffmittel minimiert und der verantwortungslose Umgang mit Feuerwerksraketen und Böllern eingedämmt werden. Es wird Sie vielleicht überraschen, aber der Kumpel um die Ecke mit den extralauten „Polenböllern“ ist keine offizielle Verkaufsstelle – egal, wie lange Sie sich kennen oder was der Kollege erzählt. Sparen Sie sich den Blödsinn und beschränken Sie sich auf das, was erlaubt ist. So schonen Sie Ihren Geldbeutel und können sich am Neujahrsmorgen trotz Kater noch über zwei gesunde Hände freuen.

Der Briefkasten des ungeliebten Nachbarn

Doch auch mit erlaubten Pyro-Materialen lässt sich allerhand Blödsinn anstellen. So mag sich um 1 Uhr nachts nach dem fünften Longdrink die perfekte Gelegenheit dafür ergeben, den Briefkasten des Nachbarn auf seine Sprengfähigkeit zu testen. Sicherlich ist es auch nicht völlig uninteressant, zu beobachten, was passiert, wenn man einen Böller im Auspuffrohr eines Autos explodiert lässt. Unter dem Strich stellen beide Aktionen jedoch eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB) im strafrechtlichen Sinne dar, die in der Regel mit einer Geldstrafe sanktioniert wird – aber auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist möglich. Sachbeschädigungen werden zigfach in der Silvesternacht begangen und lassen das neue Jahr mit reichlich Ärger beginnen. Also Finger weg von fremden Sachen, im Zweifel hat Sie ohnehin immer eine Oma am Fenster beobachtet und Sie werden überführt.

Mehr als Armdrücken muss nicht sein

Wo reichlich Alkohol gebechert wird und viele Menschen aufeinandertreffen, bleibt eines nicht aus: Ärger in Form von körperlichen Auseinandersetzungen (§§ 223 ff. StGB) und massiven Beleidigungen (§ 185 StGB). Diese können nicht nur extrem unliebsame Folgen nach sich ziehen, sondern sind darüber hinaus auch noch völlig sinnlos. Einer ist ohnehin immer stärker und gerade im Alkoholrausch überschätzt man sich selbst oder die Folgen seiner Handlungen schneller, als man denkt. So wird aus einer einfachen Körperverletzung schnell eine gefährliche oder schwere und im schlimmsten Fall aus einer Nacht in der Ausnüchterungszelle ein längerer Aufenthalt in Untersuchungshaft. Wenn Sie unbedingt Kräfte messen wollen, klären Sie es auf die altmodische Art und duellieren Sie sich im Armdrücken. Doch auch dabei sollten Sie sich Ihren Kontrahenten mit Bedacht auswählen, sonst ist ein Besuch beim Doktor, der Ihnen den Ellbogen wieder richtig herum einhängt, unvermeidlich. Lassen Sie also Liebe sprechen und schlucken Sie einen dämlichen Kommentar einfach herunter.

Ein Taxi kann nicht zu teuer sein

Egal, wieviel Alkohol Sie trinken können oder meinen, trinken zu können, bitte setzen Sie sich nach dem Konsum auf keinen Fall mehr hinter das Steuer Ihres eigenen oder fremden Wagens. Immer wieder werde ich mit dem Irrglauben konfrontiert, dass der Polizei in der Silvesternacht die Kapazitäten fehlen, um Alkoholkontrollen durchzuführen. Das ist schlichtweg Blödsinn – vielmehr hat Sie gerade hierauf ein besonderes Auge und kontrolliert praktisch an jeder Ecke. Natürlich können Sie Glück haben – das können Sie beim Roulette allerdings auch. Trotzdem gewinnt am Ende fast immer die Bank. Sparen Sie sich also alle Experimente und lassen Sie sich fahren, nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder rufen Sie sich ein Taxi. Im Zweifel würde Ihnen wahrscheinlich auch ein längerer Fußweg nicht schlecht zu Gesicht stehen. Werden Sie erwischt, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – die Liste der in Frage kommenden Delikte ist lang. Dazu ist der Führerschein ganz schnell weg und bleibt dies auch für längere Zeit. Um es kurz zu machen: Das Verständnis Ihres Arbeitgebers wird sich in Grenzen halten.

Nein heißt NEIN!

Zum Abschluss noch ein sensibles Thema: Für Singles (und nicht nur für die) gilt die Silvesternacht als eine besonders günstige Gelegenheit, etwas Neues zu entdecken und auszuprobieren. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden – jeder soll tun, was er nicht lassen kann. Problematisch wird es dann, wenn etwas gegen den Willen einer Person geschieht oder sie gar nicht mehr in der Lage ist, einen Willen auszudrücken und man dies ausnutzt. Im Zuge der Kölner Silvesternacht und den damit einhergehenden öffentlichen Debatten wurde das Sexualstrafrecht zuletzt massiv verschärft. Ohne Sie mit Einzelheiten zu langweilen, sexuelle Übergriffe (§ 177 Abs. 1 StGB), eine sexuelle Ausnutzung besonderer Umstände (§ 177 Abs. 2 StGB) sowie auch sexuelle Belästigungen (§ 184i StGB) sind ein absolutes Tabu – das sollte sich eigentlich von selbst erklären. Ein Nein heißt es eben auch und ist schlichtweg vollumfänglich zu akzeptieren. Zeigen Sie Respekt, lassen Sie unnötige Grabbelei und akzeptieren einen Korb einfach. Auch andere Mütter haben schöne Töchter.

Gute Vorsätze eingehalten?

Die Vorsätze können im Vorfeld noch so gut geklungen haben, manchmal verliert man in der Hektik des Geschehens dann doch den Überblick und es droht juristischer Ärger. Bleiben Sie ruhig, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie möglichst umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Sprechen Sie auf keinen Fall im Vorfeld mit den Ermittlungsbehörden.

So jetzt aber viel Spaß beim Feiern und einen guten Start in ein hoffentlich erfolgreiches Jahr 2019!