Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig, welche für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig zuständig ist, hat mir gestattet, ab sofort die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf. Die Berechtigung zur Führung des Fachanwaltstitels richtet sich nach der Fachanwaltsordnung (FAO) und setzt das Bestehen eines Fachanwaltskurses über 120 Zeitstunden mit drei bestandenen fünfstündigen Klausuren sowie das Nachweisen von besonderen praktischen Erfahrungen voraus. Dies sind im Strafrecht innerhalb von drei Jahren 60 Hauptverhandlungstage, davon 40 Tage vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht.