P r e s s e m i t t e i l u n g
Wolfenbütteler Fenstersturz-Prozess: Haftbefehl aufgehoben
Auf Antrag der Verteidigung hat das Landgericht Braunschweig mit Beschluss vom 25. September 2026 – Az. 9 Ks 116 Js 28679/25 (1/26) – den Haftbefehl gegen meinen Mandanten aufgehoben und seine unverzügliche Entlassung angeordnet. Er befand sich seit dem 21. Januar 2026 wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in Untersuchungshaft. Seit Februar 2026 läuft die Hauptverhandlung vor der Schwurgerichtskammer. Im Falle einer Verurteilung droht ihm im schlimmsten Fall eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Konkret wird meinem Mandanten vorgeworfen, am 9. Mai 2025 gemeinsam mit einem Mitangeklagten eine Frau in ihrer Wohnung am Kornmarkt in Wolfenbüttel ergriffen und aus einem Fenster im dritten Stock geworfen zu haben. Die Frau überlebte den etwa zehn Meter tiefen Sturz schwer verletzt. Mein Mandant hat eine Beteiligung an diesem Geschehen von Anfang an bestritten.
Auf Grundlage des gesamten bisherigen Ergebnisses der Hauptverhandlung hat die Kammer nun eine umfassende Neubewertung des Tatverdachts vorgenommen. Danach besteht gegen meinen Mandanten aktuell kein dringender Tatverdacht mehr.
Die ihn belastenden Aussagen haben sich im Laufe der Hauptverhandlung nicht als hinreichend tragfähig erwiesen. Die Kammer setzt sich in ihrem Beschluss insbesondere mit der Entwicklung und den zahlreichen Widersprüchen dieser Aussagen auseinander.
Auch die objektive Spurenlage stützt den Tatvorwurf gegen meinen Mandanten nicht. Nach den Feststellungen der Kammer gibt es keine objektiven Spuren, die auf seine Beteiligung oder auch nur seine Anwesenheit am Tatort schließen lassen. Weder DNA-Spuren noch Fingerabdrücke konnten ihm am Tatort oder an der Kleidung der Verletzten zugeordnet werden.
Die Kammer geht darüber hinaus nach dem derzeitigen Stand davon aus, dass auch aus der noch ausstehenden Beweisaufnahme keine wesentlichen neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, die zu einer für meinen Mandanten ungünstigeren Bewertung des Tatverdachts führen könnten.
Nach mehr als acht Monaten Untersuchungshaft ist die Entscheidung für meinen Mandanten und seine Familie eine enorme Erleichterung.
Das Verfahren ist damit nicht beendet. Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt. Heute zählt für meinen Mandanten aber zunächst, dass er nun endlich zu seiner Familie zurückkehren kann.
Braunschweig, 25.09.2026
Martin V o ß, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
