Rechtsanwalt Martin Voß LL.M. Fachanwalt für Strafrecht Braunschweig

Voraussetzungen für Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Am Mainzer Medieninstitut habe ich die theoretischen Voraussetzungen zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ erworben.

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf. Die Berechtigung zur Führung des Fachanwaltstitels richtet sich nach der Fachanwaltsordnung (FAO) und setzt das Bestehen eines Fachanwaltskurses über 120 Zeitstunden mit drei bestandenen fünfstündigen Klausuren sowie das Nachweisen von besonderen praktischen Erfahrungen voraus.

Im Urheber- und Medienrecht sind dies 80 Fälle im Zeitraum von drei Jahren vor Antragstellung aus den Bereichen des § 14j Nr. 1 bis 6 FAO, wovon mindestens 20 Fälle gerichtliche Verfahren sein müssen.