Im Fall des am 01.01.2023 im Polizeigewahrsam in Braunschweig kollabierten 38-jährigen Mannes, der schließlich am 03.01.2023 im Krankenhaus verstarb, vertrete ich die rechtlichen Interessen der Familie des Verstorbenen.
Diese bat mich, Folgendes mitzuteilen:
1. Die Familie betont, dass sie in die Ermittlungsarbeit der zuständigen deutschen Strafverfolgungsbehörden (noch) großes Vertrauen hat und hofft, dass die Umstände des Todes schnellstmöglich, objektiv und umfassend aufgeklärt werden.
2. Soweit in einem Beitrag auf t-online.de der Eindruck erweckt worden ist, dass seitens der Familie gegen die Strafverfolgungsbehörden bereits vor Abschluss der Ermittlungen schwere Vorwürfe erhoben worden sind, so ist dies nicht zutreffend.
3. Es entspricht auch nicht den Tatsachen, dass der Instagram-Account „johnsonbraunschweig“ von einem Familienmitglied des Verstorbenen eingerichtet wurde und/oder von einem Familienmitglied Inhalte über diesen Account hochgeladen worden sind.
4. Die Familie bittet darum, dass auch zukünftig keine Inhalte des tragischen Vorgeschehens verbreitet werden – weder über Social-Media-Kanäle noch auf sonstige Art und Weise.
5. Die Familie bedankt sich für die herzliche und große Anteilnahme unzähliger Personen.
Braunschweig, 31.01.2023
Martin Voß, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht