Blitzerwarner in Google Maps – erlaubt oder verboten?

Der Navigationsdienst Google Maps erfreut sich bei vielen Autofahrern großer Beliebtheit. Denn längst sind separate Navigationsgeräte quasi entbehrlich geworden. Wer über kein eigenes Navigationssystem in seinem Fahrzeug verfügt, kann sich mittels seines Smartphones an das gewünschte Ziel führen lassen und wird dabei zusätzlich über aktuelle Ereignisse wie Staubildungen, Unfälle oder ähnliches informiert. Nun hat der Internet-Gigant angekündigt, in Kürze auch einen Blitzerwarner in seine App Google Maps zu integrieren. In einigen Ländern ist dieser bereits aktiv, in Deutschland ist er noch nicht verfügbar. Was sich zunächst äußerst reizvoll anhört, wirft grundsätzliche Fragen auf. Im Fokus geht es dabei natürlich um die rechtliche Bewertung: Ist die Verwendung einer solchen technischen Hilfe überhaupt erlaubt?

Wie funktioniert ein Blitzerwarner?

Rein praktisch soll der Blitzerwarner wie die bereits existierende Unfallwarnung funktionieren. So erhält man im Navigationsmodus einen Hinweis, dass man in Kürze einen Blitzer erreicht. Weiter soll der Fahrer abgefragt werden, ob die gegebene Information noch aktuell ist. Ähnlich funktionieren andere Apps auf dem Markt, die dem Fahrer zum Beispiel ein akustisches Signal kurz vor Erreichen des Blitzers geben und diesen damit warnen, sodass die Geschwindigkeit reduziert beziehungsweise das vorgeschriebene Tempolimit eingehalten kann.

Die Rechtslage zu Radarwarngeräten und Laserstörern

Ausgangspunkt für die juristische Betrachtung ist § 23 Abs. 1c Straßenverkehrsordnung (StVO):

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Dies bedeutet, dass in Deutschland Blitzer-Apps ebenso verboten sind wie entsprechende Warnfunktionen des Navigationssystems oder spezielle Warngeräte. Um es ganz klar zu formulieren: Es ist nicht der Besitz eines solchen Geräts an sich strafbar, sondern der Umstand, dass der Fahrer ein Navi mit aktiviertem Blitzerwarner oder ein Smartphone mit aktivierter Blitzer-App an Bord mitführt. Zwar gibt es noch viele Graubereiche, Experten und Gerichtsentscheidungen geben jedoch eine klare Tendenz vor. So ist das Herunterladen einer Blitzer-App erlaubt, doch verboten ist es, diese dann auch zu nutzen, wenn das Auto in Betrieb ist. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Celle stellt klar: Der Verbotstatbestand des § 23 StVO sei erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sog. „Blitzer-App“ installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist. Eine weitere Entscheidung des OLG Rostock geht in die gleiche Richtung. Danach reicht es, wenn man aus dem Handy im Nachhinein durch Installation der Blitzer-App ein Warngerät kreiert und die App während der Fahrt betriebsbereit ist. Der Gesetzgeber habe die Norm bewusst technikoffen formuliert. Es solle allgemein verhindert werden, dass Verkehrsteilnehmer sich nur an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, wo ein Blitzer ist – und ansonsten verkehrswidrig fahren. Anders als Radiowarnungen seien solche Blitzer-Apps sehr präzise, da sie mit GPS arbeiten – daher führt eine solche App wahrscheinlich zu einem solchen Verhalten. Gerade dies wollte der Gesetzgeber aber vermeiden. Speziell bezogen auf die geplante Google-Neuerung sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR): „Sobald Google diese Funktion freischaltet, halten wir das Nutzen von Google Maps im Kraftfahrzeug für rechtswidrig.“ Weiter spricht er – wohl etwas übertrieben – von „einer Katastrophe für die Verkehrssicherheit“.

Eine Grauzone gibt es dennoch

Eine rechtliche Grauzone besteht, wenn nicht der Fahrer des Wagens, sondern etwa sein Beifahrer eine Blitzer-App installiert und ausführt. Umstritten ist aber, ob dieser den Fahrer konkret auf einen Blitzer in der Nähe hinweisen darf oder sich auf einen allgemeinen Hinweis zur Reduzierung der Geschwindigkeit beschränken muss. Im Zweifelsfall wird es hier ohnehin Probleme im Rahmen der Beweisbarkeit geben. Uneinigkeit herrscht auch darüber wie es sich auswirkt, wenn die App während der Fahrt vom Fahrer nicht in Betrieb genommen wird. Dies dürfte nach der bereits ergangenen Rechtsprechung nicht zu beanstanden sein, auch wenn einige Experten die Ansicht vertreten, die Möglichkeit des Aufrufens reiche bereits aus.

Hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg drohen

Wer mit einer eingeschalteten Blitzer-App erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen. So ist regelmäßig mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Fürs Eintippen – etwa zur Suche nach einem Blitzer – werden 100 Euro und wiederum ein Punkt fällig. Wer wiederholt erwischt wird, kann sich auf ein Fahrverbot einstellen. Ungeklärt ist noch, ob Google selbst mit Bußgeldern rechnen muss. Auf keinen Fall vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang, dass bereits für das bloße Hantieren mit dem Handy am Steuer ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt werden können.

Welche Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen legal sind

Erlaubt sind dagegen die bekannten Radiodurchsagen zu bekannten Blitzern. Dies wird damit begründet, dass diese Hinweise durch den Hörer nicht beeinflusst werden können und unabhängig von dessen Standort erfolgen. Darüber hinaus werden regelmäßig nur ungefähre Angaben über die Stellen gemacht, an denen Geschwindigkeitskontrollen stattfinden. Dadurch seien die Fahrer angehalten, sich auf dem gesamten Streckenabschnitt an das vorgegebene Tempolimit zu halten. Hierdurch werde die Verkehrssicherheit an Gefahrenstellen erhöht.

Fazit zum Blitzerwarner

Wer entsprechende technische Hilfsmittel einsetzt, muss sich also vor Augen führen, dass er damit ein gewisses Risiko eingeht. Zwar existiert noch kein höchstrichterliches Urteil und es sind stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, in aller Regel wird der Einsatz jedoch ein Bußgeld und einen Punkt nach sich ziehen. Es wird jedoch interessant zu beobachten sein, wie sich die Rechtsprechung in näherer Zukunft entwickelt, sollte Google seine Pläne in Deutschland wirklich in die Tat umsetzen.

Dieser Beitrag ist auch als Rechtstipp auf der Plattform anwalt.de erschienen.