Fahrerflucht

Richtiges Verhalten bei Unfällen – Fahrerflucht vermeiden!

Mag der Sommer dieses Jahr auch noch so schön gewesen sein, der Winter nähert sich langsam aber sicher mit Riesenschritten. Die damit einhergehenden schwierigen Witterungsbedingungen sorgen traditionell für erhöhte Gefahr im Straßenverkehr. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon klingelt es. Der Unfall ist dabei schon ärgerlich genug – noch schlimmer wird es allerdings, wenn zusätzlich noch strafrechtliche Konsequenzen ins Haus stehen. Gerade bei kleineren Kollisionen – etwa mit einem geparkten Auto – nehmen es viele mit dem Gesetz nicht ganz so genau und fahren einfach weiter. Teilweise wird eine Fahrerflucht auch aus Unwissen begangen. Dieser Beitrag soll Ihnen dabei helfen, sich richtig zu verhalten und Ihnen die entsprechenden Informationen an die Hand zu geben.

So verhalten Sie sich an der Unfallstelle richtig!

Um es vorweg ganz klar zu sagen: Wenn Sie nach einem Zusammenstoß einfach wegfahren, begehen Sie eine Straftat. Juristen sprechen insoweit von einem „Unerlaubten Entfernen vom Unfallort“ (umgangssprachlich: Fahrerflucht), das in § 142 StGB normiert ist. Als Unfallbeteiligter gilt nach dem Gesetz jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Die erste Bürgerpflicht lautet also nach einem Unfall: Warten! Das tut zwar niemand gerne, ist aber unvermeidlich, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Es muss so lange gewartet werden, bis Sie den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung Ihrer Personalien, Ihres Fahrzeugs und der Art Ihrer Beteiligung ermöglicht haben. Natürlich können Sie auch direkt die Polizei hinzuziehen. Wichtig sind in dieser Hinsicht vor allem zwei Dinge:

  • Die weit verbreitete Meinung, es sei ausreichend, seine Personalien an dem anderen Fahrzeug (etwa hinter dem Scheibenwischer) zu hinterlassen, ist schlichtweg falsch. Das mag in einem Einzelfall einmal gut gehen, vor Gericht kann man sich so jedoch nicht entlasten.
  • Sie sollten an der Unfallstelle zu der Schuldfrage auf keinen Fall Stellung nehmen. Machen Sie insoweit von Ihrem Schweigerecht Gebrauch – das darf Ihnen auf keinen Fall nachteilig ausgelegt werden.

Ihnen wird eine Unfallflucht vorgeworfen, obwohl Sie sich an keinen Unfall erinnern können?

Dieses Szenario tritt in der Praxis öfter auf, als man allgemein glauben würde. Gerade in massiven Fahrzeugen werden kleinere Kontakte mit anderen Fahrzeugen teilweise nicht wahrgenommen. Insoweit ist zu beachten, dass eine Fahrerflucht – beziehungsweise juristisch korrekt: ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – nur dann vorliegt, wenn Sie die Tat vorsätzlich begehen. Sie müssen die Kollision also bemerkt und sich trotzdem entfernt haben. Regelmäßig werden Aussagen, die ein Bemerken bestreiten, jedoch als Schutzbehauptungen abgetan. Nicht selten werden Gutachten eingeholt, die die Wahrnehmbarkeit des Unfalls untersuchen. Auch Zeugen können hier eine große Rolle spielen.

Einschaltung eines Strafverteidigers

In jedem Fall sollten Sie in dieser Situation jedoch einen qualifizierten Rechtsbeistand hinzuziehen. Dieser kann großen Einfluss auf das Verfahren nehmen, die richtigen Fragen stellen und Ihnen maßgeblich dabei helfen, die Vorwürfe aus dem Weg zu räumen. Dies gilt besonders in Anbetracht der drohenden Strafe. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe! Ein wichtiger Bezugspunkt ist zudem die Höhe des entstandenen Schadens. Übersteigt dieser 600 Euro nicht, kann häufig eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage erreicht werden. Bis zu 1.200 Euro wird regelmäßig auf eine „moderate“ Geldstrafe, Punkte und bis zu drei Monaten Fahrverbot entschieden. Ist der Schaden höher, drohen eine Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist: mindestens sechs Monate!) und eine saftige Geldstrafe. Im Wiederholungsfall kann sogar eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

Allgemeine Tipps

Wenn Sie von den Ermittlungsbehörden erfahren, dass ein entsprechender Vorwurf gegen Sie im Raum steht beziehungsweise ein Verfahren eingeleitet wurde, sollten Sie sich auf keinen Fall dazu äußern. Ganz gleich, ob die Vorwürfe zutreffend sind oder nicht. Andernfalls laufen Sie Gefahr, wichtige Trümpfe aus der Hand zu geben oder sich durch unbedachte Aussage selbst in Gefahr zu bringen. Entsprechende Fehler können später regelmäßig nicht wieder gut gemacht werden. Machen Sie also in jedem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Ihr rechtlicher Beistand kann erst nach der vorgenommenen Akteneinsicht genau abschätzen, wie Ihre Chancen stehen und welche Strategie am erfolgversprechendsten ist.

Wird Ihnen eine Fahrerflucht vorgeworfen? Dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – ich gebe Ihnen kurzfristig eine realistische und rechtlich fundierte Einschätzung über Ihre Optionen und Chancen.

Dieser Beitrag ist auch als Rechtstipp auf der Plattform anwalt.de erschienen.