Rechtsanwalt Martin Voß LL.M. Fachanwalt für Strafrecht Braunschweig

Türsteherprozess von Hameln

Ab dem 19.03.2009 beginnt vor der 13. Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover (Schwurgericht) der sog. „Türsteherprozess“. Es sind zunächst elf Hauptverhandlungstermine anberaumt worden.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, in Hameln am Abend des 07.02.2008, überwiegend mit Schlaggegenständen bewaffnet, eine Auseinandersetzung mit den Türstehern der Diskothek „Nachtschicht“, Werkstraße, gesucht zu haben. Einer der Türsteher habe einen Schuss mit einer Schreckschusspistole abgegeben, woraufhin die Angeklagten I. und S. eine scharfe Pistole Browning (Kaliber 6,35 mm) aus dem Auto geholt hätten. Mit dieser Pistole habe der Angeklagte M. zwei Schüsse auf die Türsteher abgegeben. Einer der Schüsse sei in Kopfhöhe in die Eingangstür eingeschlagen und habe einen Türsteher und einen Gast knapp verfehlt.